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Autor Beitrag
050
18.08.2006, 09:51
Shephard



Es wird Zeit das mal jemand so einen fall bis zum bundesverfassungsgericht durchklagt, ich kann mir nicht vorstellen das solche lobbyisten gesetze mit der verfassung konform sind. wo leben wir mittlerweile eigentlich, dass der staat in den privatesten dingen seiner bürger (das ist in meinen augen auch der eigene computer) rumschnüffelt und für so ein lächerliches vergehen wie dem besitz einer fernsehsendung so drakonische strafen wie 6 monate freiheitsentzug ausspricht? da fehlt doch jegliche verhältnismäßigkeit

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051
18.08.2006, 11:28
oxff



Ich find das schon verhaeltnismaessig, dass der Besitz und die Verbreitung einer Fernsehserie dem Sechstel des Strafmasses fuer einen dreifachen Kindervergewaltiger entspricht. Immerhin steckt hinter einer Fernsehserie echtes Kapital, Kinder funktioneren irgendwie spaeter doch eh trotzdem noch.

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052
18.08.2006, 12:25
Megge



Zitat:
0xFF postete
Ich find das schon verhaeltnismaessig, dass der Besitz und die Verbreitung einer Fernsehserie dem Sechstel des Strafmasses fuer einen dreifachen Kindervergewaltiger entspricht. Immerhin steckt hinter einer Fernsehserie echtes Kapital, Kinder funktioneren irgendwie spaeter doch eh trotzdem noch.
Ich verstehe deinen Gedanken dahinter, denke auch so, bin aber bei dem Vergleich nicht wirklich einverstanden. Erstens ist der Schaden, resp. der nicht entgangene Gewinn der Rechteinhaber der Fernsehserie viel geringer, als ein eh kaum bezifferbarer Schaden an einem vergewaltigten Kind. Da du nicht sagen kannst, wie sich das Kind sonst entwickelt hätte macht es die Sache gleich noch schwieriger. Psychische Schäden/Traumas kann man schlecht mit monetären Mitteln aufwiegen.

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053
18.08.2006, 12:45
maurice



Und tatsache ist, dass ein vergewaltigtes Kind sein Leben lang davon gebrandmarkt ist und in der Regel einen enormen Psychischen Schaden davon trägt. Sollte dieser nicht bis 20 Jahre zum vorschein kommen, taucht der innere Schaden garantiert später im Leben nochmals auf, was dann wiederum enormen schaden anrichtet.
Meiner Meinung nach gehören Kinderschänder ein Leben lang eingesperrt. Sowas ist unverzeihbar.

edit: zum andern Fall. Auch wenn es 50 Jahre alte Sendungen gewesen wären hätte das nicht viel geändert. Ich denke mal, dass es hier ums Prinzip ging, mehrere Urheberrechte verletzt zu haben.

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Dieser Beitrag wurde am 18.08.2006 um 12:46 von MaurusL bearbeitet.
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054
18.08.2006, 16:39
Kriz



Wo liegt denn der sachliche Unterschied, ob ich meinem Kumpel 'ne VHS Kassette mit der aufgenommenen Serie gebe oder ihm ne DivX Aufnahme über's Netz zuschicke? Wie gesagt juckt es keinen Sack im ersten Fall, aber im zweiten Fall werden schon Galgenstricke und Henkersäxte aus dem Keller geholt.

Das böse Medium Digitaltechnik mit seinen höchstkriminellen Staatsfeinden, den Benutzern... Pah!

Analogaufnahmen bedeuten keine Bedrohung, denn irgendwann ist die 10. Kopie einer 20. Kopie qualitativ so im Arsch, das die Industrie darin keinerlei Schaden mehr sieht. Aber digitale Reproduktionen ohne (marginalen) Verlust, daß ist schon wieder was anderes. Hier hat auch die 2923823489. Kopie noch dieselbe Qualität wie die Erstaufnahme. Auslegungssache der Staates, von hinten in den Arsch gefickt von der Film- und Audioindustrie usw.

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In memory of Voice († 2005/03/30)


Dieser Beitrag wurde am 18.08.2006 um 16:42 von Kriz bearbeitet.
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055
18.08.2006, 17:18
oxff



Eignet euch mal ein gewisses Ironieverständnis an.

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056
16.09.2006, 18:55
doener



Wie hoch war eigentlich die Geldstrafe?

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