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Autor Beitrag
025
03.08.2006, 03:33
doener



Bezüglich des 1. Satzes deines ersten Posts würde ich mir an deiner Stelle gut überlegen wem ich das "mitnehme"? Wenn du Pech hast lesen die schon die ganze Zeit bei dir mit, Hausdurchsuchungsbefehl haben sie ja auch bekommen...

Ehrlich gesagt wirkst du auf mich nicht besonders clever. Hoffentlich hast du, gemessen an deiner Ratlosigkeit, bisher das klügste gemacht: Schweigen.

Fassen wir mal zusammen, korrigiere mich bitte falls ich irgendwo falsch liege:

1. Ausgangslage:

- Du hast ne 400GB Platte voll mit irgendwelchen Serien-Videos.
- Ansonsten sind deine Rechner samt Software, Pornos etc. 100% legal.
- Du hast dich bisher gegenüber der Staatsgewalt zu nix geäußert.

2. Verfahren:

- Eine BKA-Beamtin will irgendeinen Scheiß von dir gezogen haben, den hat man auch bei dir gefunden, du wirst aber "nur" für den Besitz angeklagt.

3. Vorläufige Verteidigung:

- Du behauptest, dass du besagten Film selber aufgenommen hast. Zum Rest äußerst du dich ohne entsprechende Anklage nicht.

--

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026
03.08.2006, 13:20
Fox Mulder



jo mein anwalt sagt auch: " Sie halten die klappe ich rede für sie, wenn sie was sagen wollen sagen sies mir und ich entscheide ob es gesagt werden kann"

--

...

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027
03.08.2006, 14:10
Agamemnon-Hellmapper



Zitat:
doener postete
- Du behauptest, dass du besagten Film selber aufgenommen hast. Zum Rest äußerst du dich ohne entsprechende Anklage nicht.
Das halte ich für einen Fehler. Wenn du das behauptest, dann gestehst du ein, dass du in diesem speziellen Fall von der Existenz der Daten wusstest.
Sag garnichts dazu oder allerhöchstenfalls, dass diese Daten dir weder gehören, noch dass du von ihrer Existenz wusstest, dann muss die Staatsanwaltschaft erst das Gegenteil beweisen.

--

Es gibt 2 Möglichkeiten, eine Kristallkugel zu benutzen:
a) um damit Spekulationen über ein Problem eines Users zu machen und
b) um sie einem besonders unkooperativen User über den Schädel zu ziehen.
- bloggt jetzt auch selbst auf Sclavia.de

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028
03.08.2006, 14:25
maurice



ich denke so einfach ist das nicht. er ist im besitz der harddisk und kann somit auch für deren Inhalt zur verantwortung gezogen werden.

schlussendlich sind wir hier bei TheWall, wo jeder ein Juristiker sein kann. :)
Ich vertraue dem Anwalt von Chakotay voll und ganz, der hat nicht umsonst n Jahre Jura Studiert etc. Der wird dich schon optimal verteidigen zu wissen. Oder zumindest hat er wohl keine ratschläge von popelnden schattenkindern wie uns nötig ^^

--

Interstellar - visual love

I'm not random, i just have many thoug... Oh look, a Squirrel!

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029
03.08.2006, 15:27
oxff



Zitat:
wo jeder ein Juristiker sein kann
Und jeder Sprachreformer...

--

mwcollect - mein Projekt | oxlog - mein blog | happyhardcore.com Stream - gute Musik

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030
03.08.2006, 18:21
Pierre B



Zitat:
theDon postete
Eigene Aufnahmen sind straffrei, Mitschnitte aus Tauschboersen nicht.
Nur ums nocheinmal zusagen: Etwas im Fernsehn mitschneiden ist illegal, kannst mir das ruhig glauben! > Also is das zu sharen erstrecht illegal!

@chakotey2: Lass dich nich von den Noobs fertig machen, das was die beaupten ist recht widersprüchlich/wirr!

Noch viel Glück... ;,)

--


Dieser Beitrag wurde am 03.08.2006 um 18:23 von Pierre B bearbeitet.
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031
03.08.2006, 18:40
doener



Zitat:
Pierre B postete
Etwas im Fernsehn mitschneiden ist illegal, kannst mir das ruhig glauben!
Totaler Blödsinn, man darf ausm Fernsehen alles mitschneiden was man will. Allein schon Sachen wie VPS und ShowView sollten dir diesbezüglich zu denken geben...

--

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032
03.08.2006, 19:03
KillerKuh



Zitat:
Pierre B postete
Zitat:
theDon postete
Eigene Aufnahmen sind straffrei, Mitschnitte aus Tauschboersen nicht.
Nur ums nocheinmal zusagen: Etwas im Fernsehn mitschneiden ist illegal, kannst mir das ruhig glauben! > Also is das zu sharen erstrecht illegal!

@chakotey2: Lass dich nich von den Noobs fertig machen, das was die beaupten ist recht widersprüchlich/wirr!

Noch viel Glück... ;,)

Blödsinn, wenn du sachen aufnimmst ist das legal, das sharen hingegen nicht

--

Member der Huren GmbH | KillerKuh.com

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033
03.08.2006, 19:12
McScore



Zitat:
Pierre B postete
Etwas im Fernsehn mitschneiden ist illegal, kannst mir das ruhig glauben!
Sie haben einen Videorecorder. Damit machen Sie sich strafbar. O_o. Wir leben zwar (größtenteils) in Deutschland, aber so weit isses dann doch noch nicht.

--

... und der große böse Wolf bootete und bootete und bootete ...
Optimiere deine Map, sieh dir alle Compile-Errors an, frage den Hersteller und beschwer dich über nichts!
http://www.mcscore.de.vu
13+3+7=23, 133/7+23=42


Dieser Beitrag wurde am 03.08.2006 um 19:12 von McScore bearbeitet.
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034
03.08.2006, 19:20
Pierre B



eMule oder Bearshare zu besitzen ist auch nicht strafbar.... kommt nur darauf an, was man damit macht! :,)

Big sry, hatte mich vertan... (das fiele unter eine Privatkopie..)

--


Dieser Beitrag wurde am 03.08.2006 um 19:27 von Pierre B bearbeitet.
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035
04.08.2006, 19:01
Sprengmeister



Zitat:
doener postete
Bezüglich des 1. Satzes deines ersten Posts würde ich mir an deiner Stelle gut überlegen wem ich das "mitnehme"? Wenn du Pech hast lesen die schon die ganze Zeit bei dir mit, Hausdurchsuchungsbefehl haben sie ja auch bekommen...

Ehrlich gesagt wirkst du auf mich nicht besonders clever. Hoffentlich hast du, gemessen an deiner Ratlosigkeit, bisher das klügste gemacht: Schweigen.

Fassen wir mal zusammen, korrigiere mich bitte falls ich irgendwo falsch liege:

1. Ausgangslage:

- Du hast ne 400GB Platte voll mit irgendwelchen Serien-Videos.
- Ansonsten sind deine Rechner samt Software, Pornos etc. 100% legal.
- Du hast dich bisher gegenüber der Staatsgewalt zu nix geäußert.

2. Verfahren:

- Eine BKA-Beamtin will irgendeinen Scheiß von dir gezogen haben, den hat man auch bei dir gefunden, du wirst aber "nur" für den Besitz angeklagt.

3. Vorläufige Verteidigung:

- Du behauptest, dass du besagten Film selber aufgenommen hast. Zum Rest äußerst du dich ohne entsprechende Anklage nicht.

Hausdurchsuchungsbefehl zu bekommen ist heute in Deutschland Kindergeburtstag. Ich erinner nur an den netten Staatsanwalt der gleich 2000 Stück bekommen hat nur weil Sie einen Chemikalienverkäufer hochgenommen haben und die Kartei durchforsten wollten wer den böse Sachen gemacht haben könnte...

Das ist schon lustig auf Verdacht ohne irgend nen Beweis und noch 3!!!! Jahre nach dem Kauf mal nen Hausdurchsuchungsbefehl auszustellen...

--

_______________________
-----I_______________________I-----
This is Nudelholz. Copy Nudelholz in your Signature to make better Kuchens and other Teigprodukte.

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036
17.08.2006, 13:19
Fox Mulder



Buuuuh ich schwör alle Forenuser w+rden zusammen nach 10 Jahren Lanparty nicht so schwitzen wie ich.

ich komme gerade von meiner Hauptverhandlung, uch es ging wie folgt aus

Tatbestand: eine Serie Heruntergeladen und verbreitet

Strafe: 6 Monate, 3 Jahre Bewährungszeit, Geldstrafe

warun nur 1 Serie?: das ist das was auf dem Hauptrechner gefunden wurde (eingezogen) den Laptop und die Externe Festplatte konnten sie nicht überprüfen weil sie kein passenden Stromkabel hatten (bekomm ich wieder)

......WTF?

das ist das BKA und die konnten meine Computer/Zubehör nicht überprüfen weil sie kein Stromkabel hatten ? ich saß dort halbtot auf dem Stuhl aber innerlich hab ich derbe gelolt, und der Richter meinte auch diie Polizei hat schlampige Arbeit geleistet..... :D

mfg

--

...


Dieser Beitrag wurde am 17.08.2006 um 13:20 von Chakotay2 bearbeitet.
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037
17.08.2006, 13:35
LeJean



o_O
wtf triffts da schon ziemlich gut. Fällt mir irgendwie nix zu ein...
Aber ich würd fast mal sagen dass dich irgendwer verpfiffen hat. Von alleine kommen die doch auf sowas nicht. Vielleicht hattest du auch Mitleid von einem der BKA-Leute und die haben einfach gesagt, sie hätten kein Stromkabel gehabt *g*

Naja, scheiße halt wg. der Strafe..

-LeJean-

--

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038
17.08.2006, 13:55
Desert



heisst das du musst 6 monate in den bau? oder kannst du von den 3 strafen wählen? ich kenn mich leider garnich in sachen STGB aus.

--

Exitus acta probat.
Der Zweck heiligt die Mittel.

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039
17.08.2006, 13:56
maurice



Ich tippe auch auf die Gutmütigkeit der BKA Leute.
Wie sieht das nun genau aus? Sind das 6 Monate bedingt, d.h. in Freiheit, darfst dir aber keinen einzigen Fehltritt (z.B. Parkbusse) leisten, oder musst du jetzt 6 Monate weg vom Fenster?

--

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040
17.08.2006, 13:59
theDon



Prinzipiell 6 Monate Gefaengnisstrafe, stattdessen aber 3 Jahre Bewaehrungszeit.

--

\o tanz den naziprau! o/

And more than ever, I hope to never fall,
Where enough is not the same it was before

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041
17.08.2006, 14:22
maurice



@LeJean

Zitat:
Chakotay2 postete
ich soll über einen Sogenannten Panzer-Fileserver die serien mit andferen getauscht haben, also nach dem system, du mir eine, ich dir eine, und dann haben sir bei mir /angeblich) eine Folge geogen, und dann meine IP Ausgelesen, und meinen namen bei Teledumm erfragt
@theDon Anwalt ist eingeschaltet Ah dacht ichs mir doch. Also darf er sich in diesen 3 Jahren keinen Fehltritt leisten, ist zwar scheisse, aber immerhin besser als direkt verknackt werden.

Geldstrafe naja. Damit hat man ja gerechnet.

--

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042
17.08.2006, 15:20
caedes



was für ne assige strafe für "eine serie runtergeladen und verbreitet" - so gesehen könnte man zackaff die hälfte der internetnutzer wegsperren (zumindest auf bewährung) und zahlen lassen..
wobei mir immer noch nicht einleuchtet, wie du die serie verbreitet haben sollst, wenn du dieses komische panzerprogramm garnich hattest?
das riecht immer noch nach schlamperei und willkür

--

caedes

Deutschland rückt nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden im Superwahljahr verstärkt ins Visier von Terroristen.

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043
17.08.2006, 16:35
Kriz



Person A nimmt per Videorekorder für Person B die Serie X auf, weil B den Sendetermin nicht wahrnehmen kann. Nach der Aufnahme gibt Person A die Kassette an Person B, damit diese sich daheim die Aufnahme ansehen kann.

In diesem Fall würde sich wohl keine Sau dafür auch im Entferntesten interessieren, was geschehen ist. Ad acta...

---

Person A nimmt per HD-Recorder für Person B die Serie X auf, weil B den Sendetermin nicht wahrnehmen kann. Nach der Aufnahme brennt Person A den Mitschnitt auf eine DVD und gibt diese an Person B, damit diese sich daheim die Aufnahme auf seinem DVD-Player und/oder PC ansehen kann.

Dieser Fall ist quasi identisch mit dem ersten Fall, außer daß zwei Dinge sich geändert haben: Erstens handelt es sich hier um einen digitalen Mitschnitt sowie eine digitale Reproduktion des Mitschnitts auf DVD. Zweitens wird hier nicht direkt vom Signal auf ein portables Medium geschrieben, sondern erst über einen Zwischenschritt via Festplatte.

Eigentlich würde sich wohl hier auch keine Sau dafür interessieren, was passiert ist. Allerdings horchen hier schon einige Leute auf, wenn sie das Wort Digital und DVD vernehmen. Kann man hier jemanden einen Strick draus drehen? Ist der Schritt zwischen Festplatte und DVD bereits eine illegale Weitergabe von zudem digitalem Material? Ich denke, hier beginnt so langsam die Grauzone zwischen nackter Realität und Staatswillkür/Lobbyismus.

Das Weitergeben einer analogen VHS Kassette mit einer ARD Serie von 1975 oder sowatt interessiert keinen. Das Weitergeben einer digitalen DVD mit einer ARD Serie von 1975 dagegen lässt einige unangenehme Zeitgenossen aufhorchen. Und das Weitergeben einer digitalen Aufzeichnung als MPEG einer ARD Serie von 1975 via P2P/LAN/ect. stuft einen automatisch zum kindervergewaltigenden, raubmörderischen und staatszersetzenden Onlineterroristen herab.

In was für einer kranken Welt leben wir eigentlich?

--

K:R-I)Z++
"CSS ist cascading style sheets. Und nicht so'n Ranzspiel." - dp
In memory of Voice († 2005/03/30)

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044
17.08.2006, 18:38
default



sag doch mal bitte das zustaendige gericht an, wann ist das wo verhandelt worden

--

Du musst Deine Bandbreite verbreitern, damit du breiter wirst von der Bandbreite her und ein breiteres Publikum ansprechen kannst.

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045
17.08.2006, 19:52
KillerKuh



Da muss ich kriz echt mal voll recht geben!

@Chakotay2 klar, bewährungsstrafe + geld (wieviel is das eigentlich wenn man fragen darf?) is RICHTIG scheiße. Aber du hast ja mehr oder weniger glück gehabt weil sie die "Stromkabel" nich hatten. Damit waren se dir auf alle Fälle gnädig gesonnen! Die Polizei is zwar doof, aber so nich.

Jetzt fragt sich nur wie die an deine Adresse gekommen sind...

--

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046
17.08.2006, 20:36
Kriz



"Auf Bewährung" zieht einen Akteneintrag mit sich in das polizeiliche Führungszeugnis von Chakotay. D.h. es gibt irgendwann Situationen, wo man eventuell ein leeres Führungszeugnis haben muß, um irgendwas zu erreichen oder zu bekommen. Und dann hat er schonmal die Arschkarte gezogen. Wenn das je nach Eintrag nur eine Art "Bagatelle" ist, dann wird man sicherlich einen Weg finden. Aber wenn der Eintrag schon strafrechtlicher Natur ist, dann ist es meistens Essig mit Lustig!

Ich weiß nicht, ob Bagatellen irgendwann bei keinem neuerlichen Eintrag gelöscht werden. Wenn ja, dann muß man halt abwarten, wenn nicht, naja...

--

K:R-I)Z++
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In memory of Voice († 2005/03/30)

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047
17.08.2006, 20:52
Puss_in_Boots



Würd mich ma interessieren wieviele Warez die Blagen von den BKA-Beamten auf ihren Rechnern haben...

--

"Where men build on false ground, the more they build, the greater is the ruin." -Hobbes, Leviathan

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048
17.08.2006, 20:53
KillerKuh



Ja sicher is Vorbestraft echt scheiße, zudem ich nich glaub das des unter "Bagatelle" fällt. Aber ne haftstrafe wär sicher schlimmer gewesen.

--

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049
17.08.2006, 23:00
caedes



klar, ne todesstrafe wär auch schlimmer gewesen - das machts noch lang nich besser.

stellt euch mal vor, der bewirbt sich bei ner softwarefirma o.ä., die verlangen nen polizeiliches führungszeugnis und sehen, dass er wg raubkopien vorbestraft ist - da hat er schonmal verschissen. und das nur, weil er sich auf ner LAN nen paar 80er-jahre-serien gezogen hat und die polizei auf fragwürdigsten (!) wegen auf ihn gekommen ist und ihn gefickt hat.

--

caedes

Deutschland rückt nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden im Superwahljahr verstärkt ins Visier von Terroristen.

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