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Autor Beitrag
000
24.10.2004, 15:16
doener



Ich ärgere mich gerade darüber, wie lückenhaft Schulverordnungen doch sind, für wie perfekt sich so manches Schulsystem hält, obwohl man es nach geltenden juristischen Vorstellungen problemlos in die Knie zwingen könnte.

Es geht um meinen neuen Taschenrechner, den ich mir vor ein paar Monaten gekauft habe. Vor über einem Jahr habe ich die Schule (Gymnasium SH -> Gymnasium HH) gewechselt, bis dato hatte ich den Taschenrechner, den alle Klassen zusammen damals in der 8ten Klasse kauften. Wie es das Schicksal will ist er dann auf einmal verschwunden. Das letzte Schuljahr habe ich dann einfach mit einem älteren Modell gerechnet, was ich noch zuhause im Schrank hatte. Niemand hat mir gesagt welchen Taschenrechner ich nehmen darf und welchen nicht, ich habe von meiner Schule auch keine "AGB" bekommen, bisher habe ich auch kein Dokument gefunden was darüber etwas aussagt.

Vor ca. 3 Monaten ist dann mein Ersatzrechner verschwunden, also habe ich mir einen neuen gekauft. Diesen:

http://www.casio-europe.com/de/sgr/produkte/wissenschaftlicherechner/fx991ms/

Beim Händler (Stapels) hingen überall Listen mit Zulassungsinformationen, in welchem Bundesland jedes einzelne Modell zugelassen bzw. nicht zugelassen ist. Die sah dann genauso aus wie die Liste da auf der Herstellerhompage.

Dieses Wochenende habe ich mir mal das Handbuch von meinem Rechner durchgelesen und... wow, da war ich ganz schön platt! Er kann Integrale berechnen, komplizierte Gleichungen umformen (z.B. h=Vo*t-(g*t²)/2 nach t), Matritzen berechnen, Funktionen die mir in den kommenden Klausuren sehr hilfreich sein könnten. Jetzt bezweifel ich die Rechtmäßigkeit der Zulassungslisten. Ich hab den Rechner schon meinem Mathelehrer gezeigt, er wusste auch keinen Rat, schien sich auch nicht sonderlich dafür zu interessieren, dabei ist am 26.10. schon die Klausur und morgen schreibe ich Physik-LK! Ich fühle mich total verarscht! Keiner kümmert sich darum Klarheit zu schaffen, aber wenn man dann auf einmal 15 Punkte schreibt, dann hat man auf einmal alle Aufmerksamkeit und bekommt das Genick gebrochen?

Was soll ich tun? Was wäre denn, wenn meine Lehrer die Klausuren für ungültig erklären sollten, wer würde Recht bekommen vor Gericht? (Dann würde ich in jedem Fall einen Anwalt einschalten!)

--


Dieser Beitrag wurde am 24.10.2004 um 15:17 von doener bearbeitet.
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001
24.10.2004, 15:23
rawe



Frag doch beim Sekretariat/Schulleitung oder so nach, die werden das doch wissen.

Wenn du ganz sicher gehen willst leih dir doch irgendwo einen nicht so "leistungsfähigen" taschenrechner aus.

--

O o
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\__\¯¯o¯¯¯o¯¯¯¯¯¯o¯¯¯¯¯¯o
i'm doctoroctogonnafuckinggonnapus blaaaaaaaaaaargggggg-

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002
24.10.2004, 15:36
doener



http://www.casio-europe.com/de/sgr/lehrerschule/zulassungsrichtlinien/

Noch ein Liste, wenn ich Hamburg wähle, dann stehts da nochmal, meiner ist komplett zugelassen. Ich werds mir sicherheitshalber ausdrucken.

http://www.calcoolator.de/

Au Backe, vielleicht kauf ich mir noch nen Besseren... :D

--


Dieser Beitrag wurde am 24.10.2004 um 16:02 von doener bearbeitet.
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003
24.10.2004, 16:50
McScore



Frag sicherheitshalber alle Leute, die sich deine Klausur anschauen, die du erreichen kannst. Bei uns (Rissen, Hamburger Westen) ist das Lehrerabhängig. Die einen haben kein Plan von nix und lassen bei der Klausur Rechner zu, wo du Texte drin abspeichern kannst, die anderen verbieten welche mit CALC-ulier-Funktion, weil's "dann ja zu einfach wär'".

--

... und der große böse Wolf bootete und bootete und bootete ...
Optimiere deine Map, sieh dir alle Compile-Errors an, frage den Hersteller und beschwer dich über nichts!
http://www.mcscore.de.vu
13+3+7=23, 133/7+23=42

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004
24.10.2004, 17:02
CN



wo ist das problem? wieso postest du das hier statt in deiner schule zu fragen ob du den benutzen darfst?

bei uns gibts das jedenfalls schriftlich, das grafikfähige (etc.) taschenrechner nicht (zu prüfungen) zugelassen sind
wurde aber geändert, alle unter (und einschliesslich) dem jetzigen siebten jahrgang dürfen auch so monstertaschenrechner benutzen
ein schritt weiter richtung abgrund

--

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005
24.10.2004, 17:22
doener



Zitat:
McScore postete
Frag sicherheitshalber alle Leute, die sich deine Klausur anschauen, die du erreichen kannst. Bei uns (Rissen, Hamburger Westen) ist das Lehrerabhängig. Die einen haben kein Plan von nix und lassen bei der Klausur Rechner zu, wo du Texte drin abspeichern kannst, die anderen verbieten welche mit CALC-ulier-Funktion, weil's "dann ja zu einfach wär'".
Hamburg hat ab 2005 Zentralabitur, da kann das garnicht mehr "Lehrerabhängig" sein, das ist nicht mehr die 5. Klasse wo alles mal so mal so ist, spätestens ab der 12. muss das alles fest und landesweit geregelt sein. Ich habe mir jetzt die Zulassungsrichtlinien ausgedruckt und werde sie sicherheitshalber immer dabeihaben, wenn dann jemand meckert zeig ich sie vor und fertig. Außerdem, in den Zulassungsrichtlinien wird ja auch differenziert zwischen "zugelassen" und "Schule entscheidet", für mein Rechner-Modell und das Land Hamburg steht da ein klares "zugelassen".
Zitat:
CN postete
wo ist das problem? wieso postest du das hier statt in deiner schule zu fragen ob du den benutzen darfst?
Heute ist Sonntag?
Zitat:
bei uns gibts das jedenfalls schriftlich, das grafikfähige (etc.) taschenrechner nicht (zu prüfungen) zugelassen sind
wurde aber geändert, alle unter (und einschliesslich) dem jetzigen siebten jahrgang dürfen auch so monstertaschenrechner benutzen
ein schritt weiter richtung abgrund
In der 11. hatte ein Schüler, der von nem Internat kam, nen programmierbaren Taschenrechner, der konnte auch Graphen darstellen etc.. Da hatte unser Mathelehrer sofort gemeckert und gemeint den dürfe er in Klausuren nicht benutzen. Stimmt, die Wahrscheinlichkeit, dass der keine Zulassung hat ist recht hoch, allerdings ist das keine klare Regelung, von Modell zu Modell kann es gravierende Unterschiede geben, es muss also Modell für Modell eine Zulassungsbestimmung vorliegen, oder eine exakte Beschreibung zulässiger/unzulässiger Funktionen, was es allerdings komplizierter machen würde.

--

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006
24.10.2004, 17:59
Ready



Also bei uns in der Oberstufe ist dieser Taschenrechner standardmässig, den meisten leuten wird sogar gesagt sie müssen sich den Rechner holen, da die Rechnungen in den Klausuren sonst zu kompliziert wären.

--

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007
24.10.2004, 20:47
CN



und vorgestern war freitag
evtl hättest du vor dem kauf fragen sollen welche taschenrechner standard sind
bei uns war das so dass unser mathelehrer für mehrere klassen taschenrechner bestellt hat sodass 90% der schüler den selben haben

ich wüsste nicht was _dein fehler_ mit irgendwelchen schulsystemen zu tun hat
das is nur ne frage von rechtzeitig erkundigen

--


Dieser Beitrag wurde am 24.10.2004 um 20:49 von CN bearbeitet.
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008
24.10.2004, 22:54
doener



Ich werde mich morgen im Sekretariat erkundigen, bzw. bei unserem Oberstufenkoordinator. Das wird garantiert so enden wie ich es gesagt habe, keiner weiß wirklich Bescheid. Der Grund, warum ich noch nicht eher da gewesen bin ist ganz einfach, ich wusste bisher nicht was der Rechner alles kann, außerdem sind ja die Angaben vom Händler und Hersteller zur Zulassung positiv. Im Hinblick auf die Informationen, die mir daher zur Verfügung standen, kann ich keinen Fehler meinerseits entdecken.

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009
24.10.2004, 23:06
CN



aso

ja is doch alles gut, lass dir das zur sicherheit schriftlich bestätigen
die werden ja wohl noch fähig sein können da ne entscheidung zu treffen

ausserdem sehe ich da eigentlich keine probleme, oder werden bei euch vor/nach jeder klausur die taschenrechner eingesammelt und kontrolliert

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010
25.10.2004, 18:07
rawe



viel glück morgen :)

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011
25.10.2004, 20:53
doener



So, ich hab heute meinen Oberstufenkoordinator gefragt, er konnte mir auch nicht mehr sagen als das übliche, "keine grafikfähigen oder programmierbaren Rechner", von ner festgelegten Regelung oder einer offiziellen Zulassungsliste wusste er auch nix. Dann hab ich bei der Behörde für Bildung und Sport angerufen, die konnten mir auch nichts Konkretes sagen, allerdings habe ich eine Telefonnummer bekommen, von irgendeinem Beamten, den ich deswegen doch mal anrufen sollte. Blöd nur, dass er laut seiner Sekretärin so gut wie nie erreichbar ist. To be continued...

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012
26.10.2004, 17:31
rawe



Zitat:
doener postete
... dabei ist am 26.10. schon die Klausur ...
iss das nich heute?

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013
26.10.2004, 17:39
CN



sind wir hier die zeitansage?

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014
27.10.2004, 17:50
McScore



Zitat:
doener postete
Zitat:
McScore postete
Frag sicherheitshalber alle Leute, die sich deine Klausur anschauen, die du erreichen kannst. Bei uns (Rissen, Hamburger Westen) ist das Lehrerabhängig. Die einen haben kein Plan von nix und lassen bei der Klausur Rechner zu, wo du Texte drin abspeichern kannst, die anderen verbieten welche mit CALC-ulier-Funktion, weil's "dann ja zu einfach wär'".
Hamburg hat ab 2005 Zentralabitur, da kann das garnicht mehr "Lehrerabhängig" sein, das ist nicht mehr die 5. Klasse wo alles mal so mal so ist, spätestens ab der 12. muss das alles fest und landesweit geregelt sein. Ich habe mir jetzt die Zulassungsrichtlinien ausgedruckt und werde sie sicherheitshalber immer dabeihaben, wenn dann jemand meckert zeig ich sie vor und fertig. Außerdem, in den Zulassungsrichtlinien wird ja auch differenziert zwischen "zugelassen" und "Schule entscheidet", für mein Rechner-Modell und das Land Hamburg steht da ein klares "zugelassen".
Aber den Rechner sieht ja nur derjenige, der deine Klausur überwacht, stimmt's?

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... und der große böse Wolf bootete und bootete und bootete ...
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13+3+7=23, 133/7+23=42

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