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000 21.07.2008, 14:38 luckerking |
Zuallerest hoffe ich, dass das hier das richtige Forum ist. Der Threadtitel ist ein bisschen irreführend, denn es handelt sich um folgendes. Kann man mich deshalb eventuell verklagen? Ich bin darauf aufmerksam geworden, weil Facebook jetzt StudiVZ verklagen will. Wäre schön wenn mich jemand aufklären kann, oder mir einen passenden Link geben kann. Typo3 steht unter der GNU: |
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001 21.07.2008, 14:44 chriss |
Frag einen Anwalt, eine Rechtsberatung in einem konkreten Einzelfall durch einen Laien ist in Deutschland nicht erlaubt. (Abgesehen davon das ich mich nicht auf thewall.de (oder irgend ein anderes Forum) verlassen würde …) --Dieser Beitrag wurde am 21.07.2008 um 14:44 von chriss bearbeitet. |
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002 21.07.2008, 14:48 Krifitze ![]() |
Na wohl eher unter der GPL -- |
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003 21.07.2008, 15:50 hausi |
Man kann natürlich gegen dich klagen (ugs: verklagen), denn es steht jedem Menschen frei, dies zu tun. Die Frage ist, wie in diesem Falle wohl entschieden würde (Urteil). Und da tippe ich darauf, dass du Recht bekommst, wenn keine klaren Beweise des Codediebstahls (z.B. exakt selber Code, selbe Kommentare, selber (ungewöhnlicher) Codestil, Aussagen, ...) vorhanden sind. Ausserdem: Weshalb sollte Typo3 (bzw. eine Person / Firma dahinter) überhaupt gegen dich klagen? Vertrittst du dein CMS kommerziell? Verwendest du es nur persönlich, oder auch für andere Firmen / Personen? Ach ja: IANAL, dies ist keine Rechtsberatung, etc. Edit: Ansonsten gilt natürlich: Dieser Beitrag wurde am 21.07.2008 um 15:54 von hausi bearbeitet. |
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004 21.07.2008, 15:57 luckerking |
Naja, bis jetzt ist das CMS noch nicht fertig und ich werde es auch nicht kommerziell betreiben wollen. Ich schätze ich müsste mir mal die GPL (ja, ich weiß Krifitze), durchlesen, wobei ich ja keinen Code kopiere, sondern nur Ideen. -- |
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005 21.07.2008, 16:32 hausi |
Ideen sind bei uns bei Software glücklicherweise noch frei. Das dürfte also keine Probleme geben. -- |
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006 21.07.2008, 16:46 Chronial |
Mit dem "klauen" von "Ideen" begibst du dich auf sehr unklares Gebiet. Generell darfst du das an sich schon tun, so lange Typo3 kein Patent auf den Konzepten hast, die du übernehmen möchtest. Die GPL wird dir garnichts helfen, so lange du keinen code kopieren möchtest - das ist nämlich das einzige auf das sie sich bezieht. Fazit: Typo3 wird auf keinen Fall auch nur auf die Idee kommen, dich zu verklagen, wenn du damit nicht gerade bemerkbare Marktanteile auf dem kommerziellen CMS-Markt eroberst (was nicht passieren wird ;). Die Klage von Facebook bezieht sich wohlgemerkt auch nicht auf einzelne Funktionen: Studivz hat ja komplett deren Design, Seitenstruktur - Aufbau der einzelnen Seiten sowie Navigation durch das Netzwerk kopiert. Kurz: die gesammte Seite (zu ~95%). Das ist ja etwas ganz anderes als du vorhast. -- "tsuji-giri" (japanisch) - ein neues Schwert an einem Passanten ausprobieren |
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007 16.09.2008, 23:40 caedes |
doch - sie schließt irgendwelche beknackten eula-klauseln wie "kein reverse-engineering" oder sonstwas, was ihn daran hindern könnte, die funktionalität von typo3 nachzubauen, aus und software-patente sind in deutschland eh nichtig. --caedes Deutschland rückt nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden im Superwahljahr verstärkt ins Visier von Terroristen. |
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