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000 07.02.2007, 20:31 Andy |
Kennt ihr auch die störenden Pixelfehler bei LCD/TFT-Monitoren? Ich hab per Zufall etwas gelesen von "Pixelfeher weg-massieren" Habt ihr das schon mal ausprobiert und könnte man bei der Pixel-Massage auch ein Pixel-Massaker anrichten? -- [ThW-Code] [es gibt eine editierfunktion!(dp)][Eisregen] |
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001 07.02.2007, 21:24 Kriz |
Pixelfehler sind physische Fehler, was zum Teufel soll da "wegmassiert" werden? Falls du das hier meinst, also von solchen Pseudohilfen würde ich abraten. Je feiner die native Auflösung ist, desto mehr läuft man auch Gefahr, intakte Pixel kaputtzudrücken. --K:R-I)Z++ |
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002 08.02.2007, 12:10 Snut |
aber mal eine andere frage: wenn ich einen tft bestelle, wie kann ich vorher ausschließen (lassen), das keine pixelfehler vorhanden sind und ich ihn zurück schicken muss? -- |
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003 08.02.2007, 12:37 Exec |
pixelfehlerklasse 0 ... das sagt aus, dass es keine fehler geben darf. auszuschließen ist sowas natürlich nicht, aber hier hast du ja dann eindeutig umtauschrecht. --"selbermachen rockt am meisten :D" - -LeJean- |
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004 08.02.2007, 13:13 maurice |
grundsätzlich ist dem hersteller aber das recht vorbehalten, dass eine gewisse anzahl pixel kaputt sein darf. Ich weiss nicht wie es heute aussieht, aber vor 5 jahren noch waren das bis fünf 'erlaubte' tote pixel. --I'm not random, i just have many thoug... Oh look, a Squirrel! |
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005 08.02.2007, 13:31 Megge |
Ich hab einen Pixel, der ist bei dunklen Farben Blau. Sieht man nicht, wenn man sich nicht drauf achtet. stört also kein Bisschen. -- |
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006 08.02.2007, 15:55 Agamemnon-Hellmapper |
@Megge: Mach doch mal einen Screenshot. Muahahahahaha =P --Es gibt 2 Möglichkeiten, eine Kristallkugel zu benutzen: |
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007 08.02.2007, 16:10 Infi |
was bei "stuck" pixeln angeblich helfen kann ist ein video oder programm, dass schnell rot/grün/blau durchflimmert... lässt man das ne weile laufen (u.u. stunden) kanns sein dass das pixel wieder zur normalität übergeht aber diese methode funktioniert nur wenn der pixel nicht komplett tot ist (sprich weiss) --Dieser Beitrag wurde am 08.02.2007 um 16:12 von Infi bearbeitet. |
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008 08.02.2007, 21:45 Snut |
nun, ich hab mal etwas gelesen das man bei einigen versandhäuser die monitore testen lassen kann ob pixelfehler vorliegen, aber genau weiß ich es nicht mehr. denn der monitor den ich im auge habe ist pixelfehlerklasse 2. -- |
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009 08.02.2007, 22:16 KhanRKerensky |
www.mindfactory.de bietet einen Pixelfehlertest an. Allerdings hab ich auch schon im Forum gelesen, dass die hin und wieder mal einen defekten Pixel übersehen (oder "beim Transport entsteht") und daher der TFT ausgetauscht werden muss. Kostet allerdings auch afaik 20€ mitlerweile. Imo recht teuer, wenn man bedenkt das die nur mal den TFT an nen Restrechner anschließen müssen. --"[...] you're going to burn in a very special level of Hell. A level they reserve for child molesters and people who talk at the theater." - Book |
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010 09.02.2007, 19:11 default |
erst ab 10% der gesamtflaeche bieten pixelfehler ne rechtsgrundlage zur reklamation, Du musst Deine Bandbreite verbreitern, damit du breiter wirst von der Bandbreite her und ein breiteres Publikum ansprechen kannst. |
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011 10.02.2007, 15:43 KillerKuh |
Bin mir sicher dass das nicht Stimmt... Zudem is das mit Pixelfehlern ganz einfach: Montior angucken und innerhalb 14Tage zurückschicken/bringen wenn dern Fehler hat und nen neuen kaufen ;) -- Member der Huren GmbH | KillerKuh.com |
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012 10.02.2007, 19:33 Deathstar |
http://frag-einen-anwalt.de/forum_search.asp?keyword=pixelfehler&antwort=alle&Submit=Suchen http://frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=20613 Es gibt hier lediglich eine ISO Norm (ISO 13406-2) http://prad.de/new/tv/shownews_lex90.html in der Geräte eine Fehlerklasse zuzuordnen sind. Blau leuchtende Punkte entsprechen der Fehlertyp 3 und dürfen bei einem Gerät der Fehlerklasse 2 bis fünf Mal vorkommen und in der Klasse 3 sogar 50 mal. Diese Gruppierungb stellt aber keine gesetzliche Grundlage dar. Ein gericht ist also nicht daran gebunden und kann auch bei lediglich zwei blauen Punkten einen Fehler bejahen, wenn dieser Fehler den Gebrauch des Gerätes mehr als unerheblich stört. -- |
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