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Autor Beitrag
000
15.10.2009, 20:51
Morpheus_Deluxe



Hi zusammen.

Ich habe mir für mein Auto neue Lampen gekauft und hatte dann H7 Leuchten dabei:

H7 12V 55W

Farbtemperatur 4200K

Sind diese Leuchtmittel zulässig? Hab schon gegoogelt aber finde da meist nur angaben, das Xenonleuchten wohl so um die 4000K-4200K haben dürfen zu Halogen finde ich da nichts!

Meine Frage ist jetzt ob ich diese Leuchten überhaubt Legal einbauen darf?

MFG

[EDIT]

hab mir die Leuchten nochmal angesehen und finde da ne E nummer drauf: E13 das deutet doch darauf hin, dass sie zugelassen sind oder?

--

Wer etwas riskiert kann verlieren ....
Wer nix riskiert hat schon verloren!


Dieser Beitrag wurde am 15.10.2009 um 20:53 von Morpheus_Deluxe bearbeitet.
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001
15.10.2009, 20:58
Exec



Irgendwie verwirrend das ganze http://vasmodis.tripod.com/id23.html

Fahr halt mal zu ATU und frag mal nach, die sollten das wissen. Oder nen Autohaus.

--

"selbermachen rockt am meisten :D" - -LeJean-

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002
15.10.2009, 21:23
Smeagol



also erst ma, farbtemperatur is nicht die temperatur der lampe... dein titel is bisschen irreführend

--

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003
15.10.2009, 21:29
Morpheus_Deluxe



Ja das die Farbtemperatur nix mit der tatsächlichen Lampentemperatur zu tun hat war mir schon klar. Aber ich meine damit ja eh die Zulässige Helligkeit etc. Weil es dafür ja auch irgendwo ne Obergrenze gibt

--

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004
15.10.2009, 22:27
Andy



Die Farbtemperatur sagt blos welche Farbe das Licht hat. Niedrige Farbtemperaturen sind eher rötlich und werden, je höher die Temperatur, immer heller bis ins weiß.
Die Helligkeit wird in Lumen, Lux oder lm/W angegeben.

--

[ThW-Code] [es gibt eine editierfunktion!(dp)][Eisregen]
zensieren kann uebrigens nur ein staat, wir haben da noch probleme mit der anerkennung "dp"
Fr?her war alles nur gut heute ist alles besser doch manchmal w?re es besser wenn wieder alles nur gut w?re.

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005
16.10.2009, 11:31
Morpheus_Deluxe



OK aber wie ist das Rechtlich geregelt? gibt es da ne Obergrenze? Wie hell dürfen die denn sein?

--

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006
16.10.2009, 13:12
Bluthund



Wie das rechtlich geregelt ist, sagt dir (für Deutschland) die StVZO (speziell ab §49a). Die zulässige Helligkeit für die Frontscheinwerfer wird ausgiebig in §50 beschrieben.
Eine rechtlich verbindliche Auskunft wird dir hier wohl niemand erteilen. Also frag besser jemanden, der sich damit auskennt.

--

The C language combines all the power of assembly language with all the ease-of-use of assembly language.
"humorig is n blödwort :>" by -CarniGGeLjumpR-


Dieser Beitrag wurde am 16.10.2009 um 13:13 von Bluthund bearbeitet.
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